§57a-Überprüfung

pickerlAls autorisierte Fachwerkstätte führen wir auch die § 57a Überprüfung (Pickerl) durch.

PKW und Kombifahrzeuge müssen in folgenden Zeitabständen begutachtet werden: 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.

Toleranzfristen: Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.

Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:

Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor, Bremsen.

Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:

PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5t, Versehrtenfahrzeuge PKW, Wohnmobile und Wohnwägen, Anhänger, Motorräder und Mopeds

pickerl

Weißes Pickerl:

- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge

- Elektro-KFZ

- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99

- abgasarme Motorräder

Grünes Pickerl:

- alle anderen Fahrzeuge

 

umweltplakette neuUmweltplaketten

Notwendig für alle LKW ( auch unter 3,5 Tonnen )

Die letzten 6 Stellen der Fahrgestellnummer werden eingestanzt.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag 8.00 - 13-00 Uhr

Spaziere durch unsere Werkstatt oder durch unser Büro per Google Streetview.

Kontakt

Auto Vorraber

Feldstraße 2a

A-8076 Vasoldsberg

+43 (0)664 / 201 58 56