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    Die §57a-Überprüfung (Pickerl)


Als autorisierte Fachwerkstätte führen wir auch die § 57a Überprüfung durch.

PKW und Kombifahrzeuge müssen in folgenden Zeitabständen begutachtet werden: 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.

Toleranzfristen: Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.

Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:
Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor, Bremsen.

Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:
PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5t, Versehrtenfahrzeuge PKW, Wohnmobile und Wohnwägen, Anhänger, Motorräder und Mopeds

Weißes Pickerl:
  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge

  • Elektro-KFZ

  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99

  • abgasarme Motorräder


  • Grünes Pickerl:
  • alle anderen Fahrzeuge